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   BGH, 30.06.2021 - AK 36/21   

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BGH, 30.06.2021 - AK 36/21 (https://dejure.org/2021,21299)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2021 - AK 36/21 (https://dejure.org/2021,21299)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2021 - AK 36/21 (https://dejure.org/2021,21299)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 30.06.2021 - AK 36/21
    Daher bedarf keiner weiteren Erörterung, ob der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ebenfalls vorliegt (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - StB 30/16, NJW 2017, 341 Rn. 13).
  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 30.06.2021 - AK 36/21
    Es bestehen zumindest der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - auch bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (s. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.) - derjenige der Schwerkriminalität.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    Dies gibt als solches keinen Anlass dafür, dass die gefestigte verwaltungsgerichtliche und im Übrigen auch strafgerichtliche Rechtsprechung zur Einordnung der PKK nach deutschem Recht nunmehr in einem anderen Licht zu sehen sein könnte (zur fortdauernden Qualifizierung der PKK als ausländische terroristische Vereinigung in dem im vorliegenden Verfahren relevanten Zeitraum und bis heute vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 03.09.2015 - AK 27/15 -, juris Rn. 6 ff., vom 23.06.2020 - StB 18/20 -, juris Rn. 1 ff., vom 09.03.2021 - 3 StR 197/20 -, juris, vom 30.06.2021 - AK 36/21 -, juris Rn. 6 ff., und vom 30.11.2021 - AK 49/21 -, juris Rn. 6 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.10.2021 - 7-37 OJs 2/14 -, n.v.).
  • VG Karlsruhe, 17.01.2023 - 8 K 702/21

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland mit Abschiebungsandrohung und

    Sollte sich die Ausführung auf die Entscheidung des belgischen Kassationshofs vom 28. Januar 2020 - P.19.0310.N - beziehen, gibt dies jedenfalls keinen Anlass dazu, die gefestigte verwaltungsgerichtliche und im Übrigen auch strafgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2022 - AK 48/22 - juris Rn. 15; Beschluss vom 30.6.2021 - AK 36/21 - juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 3.9.2015 - AK 27/15 - juris Rn. 6 ff.) zur Einordnung der PKK nach deutschen Recht in einem anderen Lichte zu sehen.
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